Wenn Sie die Immobilie verkaufen, können Sie den Darlehensvertrag vorzeitig kündigen. Das ist allerdings oft mit Kosten verbunden. Je nachdem, wie lange die Zinsbindung bereits läuft, verlangen Baufinanzierer meist eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung: Diese Kosten müssen Sie bezahlen, wenn Sie den Darlehensvertrag vorzeitig auflösen.
Die Allianz bietet optional ein Vorvertragliches Rückzahlungsrecht für 0,03%-Punkte Sollzinsaufschlag. Diese Option gilt für Wohnungswechsel auf beruflichen Gründen, bei Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen können Sie das Darlehen außerplanmäßig ohne Kosten für die vorzeitige Vertragsauflösung zurückzahlen.