Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen
gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge.
Die Beiträge in eine bAV gehen in der Regel vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.
Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt seit dem 1. Januar 2019 für neue, ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West verpflichtet.
Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.