Betriebliche Altersvorsorge

Die attraktive Rente über den Arbeitgeber
Die Allianz ist der finanzstärkste Lebensversicherer Europas - das bescheinigt die Zeitschrift Focus Money in ihrer Ausgabe 48/2019.

Seit über 50 Jahren betreut die Familie Heckt in Hamburg Firmen- und Privatkunden mit Leidenschaft und fachlicher Kompetenz.

Arne Heckt - Heckt hilft
Arne Heckt
Allianz General­vertretung

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Gut zu wissen

Mit der staatlichen Förderung zahlen Sie für Ihre betriebliche Altersvorsorge "nur die Hälfte"

Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer in Deutschland hat seit 2002 einen Rechtsanspruch darauf, sich per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren.

Mit einer Altersversorgung über Ihre Firma sparen Sie auf diese Weise Steuern und in der Regel auch Sozialabgaben. So könnten zum Beispiel 100 Euro monatlich aus Ihrem Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Weil Sie dabei aber Steuern und in der Regel Sozialabgaben sparen, haben Sie tatsächlich nur einen Nettoaufwand von rund 50 Euro.

Bei Sozialversicherungsersparnis kommt je nach Produkt noch ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss hinzu, der Ihren Beitrag zur Betriebsrente erhöht.

Betriebliche Altersvorsorge

Für Sie zusammengefasst

  • Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), oder auch Betriebsrente genannt, kommen Sie begünstigt zu mehr Rente.
  • Verringern Sie Ihre Rentenlücke mit Hilfe Ihres Arbeitgebers durch eine betriebliche Altersvorsorge. Dank staatlicher Förderung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
  • Nehmen Sie Ihren Rechtsanspruch wahr – seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
  • Für die betriebliche Altersvorsorge stehen mehrere Produkte zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Form der Altersvorsorge in seinem Unternehmen angeboten wird.
  • Sie können den Vertrag mitnehmen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln – oder Ihre betriebliche Altersversorgung aus eigenen Mitteln fortführen.

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Mehr Geld für die Altersvorsorge durch Steuervorteile

So verringert die betriebliche Altersvorsorge Ihre Rentenlücke

Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Deshalb sollten Sie unbedingt zusätzlich vorsorgen. Dafür haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die private Rentenversicherung und die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Die betriebliche Altersvorsorge ist für Sie besonders attraktiv, weil Sie durch Steuervorteile mehr Geld für die Altersvorsorge einsetzen können. So reduzieren Sie mit der bAV Ihre Rentenlücke besonders bequem:

  • staatliche Förderung in der Ansparphase nutzen (z.B. durch Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit)
  • je nach Produkt gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss, sofern Ihr Arbeitgeber Sozialabgaben spart
  • Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsabsicherung möglich

Durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) profitieren auch Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung.

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Häufige Fragen

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Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.

Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer.

Wenn Sie sich bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für eine Entgeltumwandlung entscheiden, wird der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Teil Ihres Gehaltes für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt. Sie bauen so im Laufe Ihres Erwerbslebens Vorsorgeansprüche auf, die Ihnen zu Rentenbeginn als Kapital oder als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem zufließen.

Sobald die grundlegenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sind Ihre Vorsorgeansprüche auch für den Fall geschützt, dass Sie den Arbeitgeber wechseln. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Ansprüche. Details dazu regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG.

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersvorsorge.

Die Beiträge in eine bAV gehen in der Regel vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde.

Besonders lohnenswert ist eine betriebliche Altersvorsorge, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt seit dem 1. Januar 2019 für neue, ab dem 1. Januar 2022 für bestehende Vereinbarungen: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West verpflichtet.

Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge daher in der Regel für jeden Arbeitnehmer.

Sowohl das Kurzarbeitergeld als auch ein evtl. Zuschuss sind eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“ und können somit nicht für Ihre betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Sobald erneut Entgelt gezahlt wird, fließen auch wieder Beiträge in Ihre betriebliche Altersvorsorge.

Arbeiten Sie jedoch in einem geringeren Umfang weiter und erhalten neben dem Kurzarbeitergeld auch einen Teil Ihres Lohns, dann bestehen die Entgeltumwandlungsvereinbarung und damit Ihre betriebliche Altersvorsorge grundsätzlich fort. Die genaue Beitragshöhe hängt dabei von Ihrer individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarung ab. Ist beispielsweise ein fester Entgeltumwandlungsbetrag vereinbart, können Sie im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber den Beitrag reduzieren.

Ja, auch in der betrieblichen Altersvorsorge ist eine Beitragsstundung grundsätzlich möglich. Vorteil: Im Unterschied zu einer Beitragsfreistellung bleibt der Versicherungsschutz während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Allerdings ist das Vorgehen in Abhängigkeit von der Art der betrieblichen Altersvorsorge unterschiedlich.

Bisher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Jetzt wurde zum 01.01.2018 ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt, so dass sich eine Zusatzrente nun für jeden lohnt, auch für Geringverdiener. Beziehen Rentner gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 216 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Die eingezahlten Beiträge in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben bis zu 6.642 Euro steuerfrei – das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (West). Pauschal versteuerte oder im Rahmen der bAV riestergeförderte Beiträge werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet.

Die Beiträge in eine Unterstützungskasse und eine Pensionszusage sind dagegen unbegrenzt steuerfrei.

Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gelten für alle Durchführungswege die gleichen gesetzlichen Regelungen: Die Beiträge sind in 2020 bis zu 3.312 Euro sozialversicherungsfrei. Das entspricht 4 % der genannten Beitragsbemessungsgrenze.

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