Was Firmeninhaber über Allianz bKV-Budgettarife wissen sollten – von der Facharztvermittlung für Angehörige bis zur Zahnersatz-Reform 2027.
Neulich saß ich mit einem Firmeninhaber zusammen, der die bKV eigentlich nur „mal auf dem Schirm haben“ wollte – mehr aus Pflichtgefühl als aus echtem Interesse. Ich habe ihn gefragt: „Wissen Sie eigentlich, was Ihre Frauen im Team beim jährlichen Frauenarzttermin selbst bezahlen?“ Stille. Dann: „Wieso, das übernimmt doch die Kasse?“ Nicht ganz. Am Ende der jährlichen Vorsorge kommt bei fast jeder Frau der Satz „Der Ultraschall von Gebärmutter und Eierstöcken zur Früherkennung wird von der Kasse leider nicht übernommen – möchten Sie ihn trotzdem machen lassen?“ Fast jede sagt ja und zahlt aus eigener Tasche. Gesetzlich Versicherte in Deutschland geben so jedes Jahr mindestens 2,4 Milliarden Euro aus eigener Tasche für solche Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) aus – zeigt der IGeL-Report 2024 des Medizinischen Dienstes Bund. An der Spitze steht die Gynäkologie mit rund 7,5 Millionen Leistungen pro Jahr. Aber auch die Männer im Team bleiben nicht verschont: Der PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung ab 45 kostet rund 30 bis 45 Euro, ebenfalls eine reine Selbstzahlerleistung, und orthopädische IGeL summieren sich bundesweit auf rund 397 Millionen Euro im Jahr. An dieser Stelle nahm mein Gesprächspartner zum ersten Mal einen Stift in die Hand – weil ihm klar wurde: Sein Team bezahlt das längst, nur eben komplett unsichtbar für ihn als Arbeitgeber. Genau diese Leistungen deckt ein bKV-Budgettarif ganz selbstverständlich mit ab.
Bevor wir zum Budget kamen, hatte ich ihm noch eine zweite Szene mitgegeben. Sein ältester Mitarbeiter hatte gerade eine dreigliedrige Brücke hinter sich – zehn Jahre lückenloses Bonusheft, trotzdem ein Eigenanteil im mittleren dreistelligen Bereich. „Normal“, sagte der Firmeninhaber achselzuckend. Bis ich ihm erklärte, dass „normal“ ab 2027 teurer wird: Mit dem am 10. Juli 2026 verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sinkt der Festzuschuss der Krankenkassen bei Zahnersatz um 10 Prozentpunkte – von 60/70/75 Prozent (je nach Bonusheft-Historie) auf künftig 50/60/65 Prozent. Bei genau so einer Brücke mit vollem Bonusheft bedeutet das laut einer Beispielrechnung von Finanztip rund 173 Euro mehr Eigenanteil – on top zu den ohnehin schon 600 bis 900 Euro, die bei einer durchschnittlichen Zahnersatz-Behandlung hängen bleiben. Gleichzeitig steigen ab 2027 auch die Zuzahlungen für Medikamente von 5 auf bis zu 15 Euro pro Verordnung. Der Zahnbaustein „RundumZahn“ mit bis zu 100 Prozent Erstattung ist damit keine Kür mehr, sondern eine sehr konkrete Antwort auf eine Gesetzesänderung, die bereits beschlossen ist.
Sie legen als Arbeitgeber ein jährliches Gesundheitsbudget pro Mitarbeitendem fest – zwischen 300 und 1.500 Euro, gestaffelt in fünf Stufen. Ihre Beschäftigten setzen dieses Budget flexibel ein: für Vorsorgeuntersuchungen, Heilpraktiker, Osteopathie, Sehhilfen, ambulante Behandlungen, Arznei- und Hilfsmittel. Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit, auch laufende Behandlungen sind sofort mitversichert. Wird das Budget in einem Jahr gar nicht angerührt, verdoppelt es sich automatisch fürs Folgejahr – eine der wenigen bKV-Mechaniken, die Mitarbeitende tatsächlich selbst nachrechnen und deshalb schätzen. Bei Zahn und Sehhilfe können Sie zusätzlich wählen, ob diese Leistungen aus dem Budget bezahlt werden oder über separate Bausteine laufen, sodass der teure Zahnarzttermin nicht das Budget für die Vorsorgeuntersuchung auffrisst.
Jeder Budgettarif bringt medizinische Assistance-Services mit, die man nicht verbraucht, sondern die einfach da sind, wenn man sie braucht: eine Facharztvermittlung, die zeitnah einen Termin beim Spezialisten organisiert, eine ärztliche Videosprechstunde rund um die Uhr, eine medizinische 24-Stunden-Hotline, Pflege-Assistance, wenn plötzlich ein Elternteil pflegebedürftig wird, und seit 2025 zusätzlich ein psychologisches Coaching am Telefon bei beruflicher Belastung oder privaten Krisen. Das Argument, das in Firmenrunden regelmäßig für erstaunte Gesichter sorgt: Alle diese Services stehen auch den engen Familienangehörigen der versicherten Mitarbeitenden kostenfrei zur Verfügung – bei der Facharztsuche für die Tochter genauso wie bei der Pflegeberatung für die eigenen Eltern.
Ein Zuschuss zur Zahnreinigung erklärt sich selbst, wird aber schnell als „nice to have“ abgetan. Die Facharztvermittlung dagegen erzählt sich fast von allein – weil jeder im Team eine Geschichte kennt, in der genau das gefehlt hat. Wenn Sie die bKV einführen, sollten Sie deshalb nicht mit dem Budget in Euro anfangen, sondern mit dem Szenario: „Stell dir vor, dein Kind hat plötzlich starke Bauchschmerzen und du brauchst sofort einen Kinderfacharzt-Termin.“ Das bleibt hängen – die Budgethöhe ist die Rahmenbedingung, die Assistance-Leistungen sind die Geschichte, die Ihr Team sich gegenseitig erzählt.
Die Tarife lassen sich bereits ab fünf versicherten Personen abschließen – unabhängig davon, ob Ihre Mitarbeitenden gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Auch für den Ruhestand oder als Familientarif auf eigene Kosten können Beschäftigte ihre bKV später fortführen. Das macht das Angebot auch für kleinere Betriebe interessant, die bislang dachten, betriebliche Zusatzleistungen seien etwas für Konzerne.
Bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Monat und Mitarbeitendem fällt die bKV unter die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG – dann ist sie komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern Sie den Beitrag als Versicherungsnehmer direkt an die Allianz zahlen und die bKV zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt kommt, nicht als Gehaltsumwandlung. Wichtig: Diese Grenze teilt sich die bKV mit anderen Sachbezügen wie Gutscheinen. Für Budgetstufen oberhalb der 50-Euro-Grenze gibt es die Pauschalversteuerung mit 30 Prozent nach § 37b EStG (bis 10.000 Euro pro Jahr und Person, sozialversicherungsfrei) oder die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG mit dem individuellen Durchschnittssteuersatz. Welches Modell zu Ihrem Unternehmen passt, klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Sie als Firmeninhaber haben mit dem eigentlichen Leistungsfall nichts zu tun. Ihre Mitarbeitenden fotografieren die Rechnung mit der Allianz Gesundheits-App, laden sie hoch – fertig. Kein Formular über die Personalabteilung, keine Rückfragen an Sie, keine Wartezeit auf dem Postweg. Den Bearbeitungsstand sehen sie live in der App, die Erstattung landet direkt auf dem eigenen Konto. Der administrative Aufwand endet für Sie mit dem Abschluss des Rahmenvertrags.
Ihre Mitarbeitenden bezahlen schon heute eigenes Geld für Vorsorge- und Facharztleistungen, die eine bKV selbstverständlich abdeckt – und ab 2027 wird dieser Eigenanteil durch die Gesundheitsreform spürbar höher. Sie können diesen Betrag für Ihr Team praktisch steuerfrei übernehmen, ohne dass daraus zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Sie entsteht. Das macht die bKV zu einer der wenigen Mitarbeiter-Benefits, bei denen sich wahrgenommener Wert beim Team und tatsächlicher Aufwand bei Ihnen fast diametral zueinander verhalten.
Erstens: Budgetstufe realistisch entlang dessen festlegen, was Ihr Team tatsächlich in Anspruch nimmt – 300 Euro sind ein solider Einstieg, 500 bis 750 Euro decken die meisten Fälle inklusive Zahn spürbar besser ab. Zweitens: Zahn und Sehhilfe bewusst zuordnen, im Budget oder als separater Baustein, abhängig vom Altersschnitt Ihres Teams und absehbaren Zahnbehandlungen. Drittens: das steuerliche Modell mit Ihrem Steuerberater klären – Sachbezugsfreigrenze oder Pauschalversteuerung, je nach gewählter Budgethöhe. Danach ist die bKV in der Regel innerhalb weniger Wochen einsatzbereit – ab fünf Mitarbeitenden, ohne Gesundheitsprüfung, ohne Wartezeit.
Ihr Team zahlt schon heute für Vorsorge und Facharzttermine aus eigener Tasche – und ab 2027 wird der Eigenanteil beim Zahnersatz höher. Ein bKV-Budgettarif deckt genau das ab, ist bis 50 Euro pro Monat steuerfrei und verursacht für Sie keinen laufenden Verwaltungsaufwand.
Quellen: IGeL-Report 2024, Medizinischer Dienst Bund; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, beschlossen 10. Juli 2026; Finanztip-Berechnung Zahnersatz-Eigenanteil, Juli 2026; Allianz Pressemitteilung „Neue bKV-Tarife“, 19. Februar 2025; § 8 Abs. 2 S. 11, § 37b, § 40 Abs. 1 EStG. Angaben ohne Gewähr, Stand September 2026.