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Für Hausverwaltungen & Eigentümergemeinschaften
Ihre Instandhaltungsrücklage kann mehr leisten als auf dem Rücklagenkonto zu liegen

Wenn schon heute absehbar ist, dass in einigen Jahren Fassade, Dach, Fenster oder Kellersanierung anstehen, lohnt sich ein Blick auf das WEG-Bausparen – für die Gemeinschaft und für jeden einzelnen Eigentümer.

Der WEG-Bausparvertrag wird von der Eigentümerversammlung beschlossen und vom Verwalter abgeschlossen. Er legt einen Teil der Instandhaltungsrücklage zinsgünstig an – und stellt daraus für jeden Eigentümer, der es wünscht, ein flexibles Bauspardarlehen für die geplante Maßnahme bereit. Energetisch oder nicht, ob Fenster, Fassade, Dach oder Kellersanierung.

So funktioniert das WEG-Bausparen
01
Beschluss in der Eigentümerversammlung

Per Mehrheitsbeschluss entscheidet die WEG, dass ein Bausparvertrag abgeschlossen wird – und legt fest, wie der spätere Darlehensanspruch auf die Eigentümer aufgeteilt wird: proportional nach Miteigentumsanteilen oder individuell.

02
Der Verwalter schließt den Vertrag ab

Bevollmächtigt durch den Beschluss, schließt der Verwalter den Gemeinschaftsbausparvertrag für die WEG ab – ohne Verwaltungsaufwand für die einzelnen Eigentümer.

03
Einmalzahlung oder laufende Raten

Die Rücklage – oder ein Teil davon – wird eingezahlt. Bei einer Einmaleinzahlung ist der Vertrag besonders zügig zuteilungsreif, mit günstigem Bausparzins.

04
Zuteilung und Aufteilung des Darlehensanspruchs

Nach Zuteilung steht ein zinsgünstiges Bauspardarlehen bereit – aufgeteilt auf die einzelnen Eigentümer entsprechend dem beim Abschluss vereinbarten Schlüssel.

05
Jeder Eigentümer entscheidet frei

Das Darlehen selbst nutzen, das Darlehensrecht auf einen anderen Eigentümer übertragen, oder das anteilige Guthaben auszahlen lassen und die Sonderumlage aus eigener Liquidität zahlen – ganz ohne Verpflichtung.

Warum sich das WEG-Bausparen lohnt
01
Vorausschauend statt Feuerwehr

Statt die Rücklage unverzinst auf dem Konto liegen zu lassen, planen Sie gezielt auf die Maßnahme hin, die in einigen Jahren ansteht – energetisch oder nicht.

02
Absicherung für einkommensschwächere Eigentümer

Auch Rentner oder Selbstständige erhalten das Darlehen, weil es an den bereits zugeteilten Vertrag gekoppelt ist – unabhängig von einer neuen Bonitätsprüfung. Genau diese Eigentümer geraten bei einer plötzlichen Sonderumlage sonst oft in Bedrängnis.

03
Keine Verpflichtung

Niemand muss das Darlehen abrufen. Jeder Eigentümer entscheidet frei: selbst nutzen, auf einen anderen Eigentümer übertragen, oder das angesparte Guthaben auszahlen lassen.

04
Einfache Verwaltung

Der Vertrag läuft zunächst als Globalpolice über den Verwalter und wird erst bei tatsächlichem Bedarf auf die einzelnen Eigentümer individualisiert – kein Aufwand auf Vorrat.

05
Zinsgünstig gegenüber freien Krediten

Als Allianz-Generalvertretung arbeiten wir exklusiv mit der Wuestenrot Bausparkasse zusammen und sichern günstige Konditionen – insbesondere bei höheren Bausparsummen.

Kontaktieren Sie uns noch heute

Sie verwalten eine Eigentümergemeinschaft oder sitzen im Verwaltungsbeirat? Wir prüfen gemeinsam, ob und wie das WEG-Bausparen für Ihre Rücklage sinnvoll ist.