Die Riester-Rente wird abgelöst – aber nicht für alle, und nicht sofort. Was das für Ihren bestehenden Vertrag wirklich bedeutet.
„Muss ich meine Riester-Rente jetzt kündigen?“ – diese Frage haben wir in den letzten Wochen so oft gehört wie selten zuvor. Auslöser war die Nachricht, dass der Bundesrat am 8. Mai 2026 einer Reform der privaten Altersvorsorge zugestimmt hat. Viele Kundinnen und Kunden lasen „Riester wird abgeschafft“ und griffen zum Telefon. Die gute Nachricht vorweg: Niemand muss aus Panik etwas kündigen.
Wer heute schon einen Riester-Vertrag hat, kann diesen unverändert weiter bespaaren – inklusive aller staatlichen Zulagen. Der Bestandsschutz gilt uneingeschränkt. Eine Kündigung aus Sorge vor der Reform wäre in den allermeisten Fällen der falsche Schritt, da dabei häufig Verluste entstehen.
Ab dem 1. Januar 2027 können keine neuen Verträge nach altem Riester-Modell mehr abgeschlossen werden. An ihre Stelle tritt ein neues, staatlich gefördertes Modell: mehr Flexibilität, mehr Renditechancen, aber auch mehr Eigenverantwortung. Für die ersten 360 Euro Jahresbeitrag gibt es 50 % Zuschuss, darüber hinaus bis 1.800 Euro noch 25 % – maximal 540 Euro pro Jahr.
Erstmals können Sparerinnen und Sparer beim neuen Modell zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlplan über 20 Jahre ab dem 65. Lebensjahr wählen. Auch eine Anlage in Aktien und ETFs über ein neues Altersvorsorge-Depot wird möglich – ohne den bisherigen Garantiezwang, dafür mit mehr Renditechancen und entsprechendem Risiko.
Statt vorschnell zu kündigen, lohnt sich ein persönlicher Check: Passt Ihr bestehender Vertrag noch zu Ihrer Lebenssituation? Lohnt sich ein Wechsel innerhalb des bestehenden Systems? Und wie fügt sich das neue Modell ab 2027 in Ihre Gesamtplanung ein? Diese Fragen lässt sich pauschal nicht beantworten – dafür braucht es einen Blick auf Ihren konkreten Vertrag.
Bestehende Riester-Verträge bleiben unverändert gültig. Neu ist ab 2027 nur das Angebot für neue Verträge. Vorschnelle Kündigungen sind fast nie die richtige Reaktion.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Bundesregierung, Stand Juli 2026.