Die Rentenkommission hat 33 Empfehlungen vorgelegt. Noch ist nicht alles Gesetz – aber für die Personalplanung lohnt sich der Blick schon jetzt.
Ein Unternehmer sagte uns kürzlich: „Ich dachte, die Rentenreform ist ein Thema für meine Mitarbeitenden – nicht für mich als Arbeitgeber.“ Ein Irrtum, der teuer werden kann. Denn was sich bei der gesetzlichen Rente ändert, wirkt sich direkt auf die Erwartungen an Ihre betriebliche Altersvorsorge aus – und auf die Frage, wie Sie als Arbeitgeber Mitarbeitende binden.
Im Juni 2026 hat die Rentenkommission 33 Empfehlungen vorgelegt – darunter eine schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze sowie die mögliche Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Das sind aktuell Empfehlungen, keine beschlossenen Gesetze – die Richtung zeichnet sich aber ab.
Zum 1. Juli 2026 sind die gesetzlichen Renten um 4,24 % gestiegen – das ist bereits beschlossen und ausgezahlt. Für Arbeitgeber heißt das: Die gesetzliche Rente bleibt in Bewegung, planbare betriebliche Zusatzleistungen gewinnen an Bedeutung.
Wenn die gesetzliche Rente politisch immer wieder neu verhandelt wird, steigt der Wert einer verlässlichen betrieblichen Altersvorsorge als Bindungsinstrument. Unternehmen, die jetzt in eine moderne, individuell gestaltete bAV investieren, differenzieren sich spürbar im Wettbewerb um Fachkräfte.
Nutzen Sie die Aufmerksamkeit, die das Thema Rente aktuell in den Belegschaften hat: Ein Bestandscheck Ihrer bAV-Zusagen zeigt, ob diese noch zeitgemäß sind – und ob sich daraus ein sichtbares, gut kommuniziertes Signal an Ihr Team machen lässt.
Die gesetzliche Rente bleibt politisch in Bewegung. Wer als Arbeitgeber jetzt eine moderne bAV anbietet, macht daraus ein spürbares Bindungsargument statt nur eine Pflichtübung.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Rentenkommission 2026), Stand Juli 2026.